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   VGH Bayern, 13.02.2007 - 15 CS 06.3367   

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https://dejure.org/2007,12140
VGH Bayern, 13.02.2007 - 15 CS 06.3367 (https://dejure.org/2007,12140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2007 - 15 CS 06.3367 (https://dejure.org/2007,12140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 15 CS 06.3367 (https://dejure.org/2007,12140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Erteilung einer abgeänderten Baugenehmigung (sog. Tekturbaugenehmigung); Notwendigkeit eines vollziehbaren Regelungsinhalts für die Selbständigkeit einer Baugenehmigung; Rechtliche Einordnung der Tekturbaugenehmigung; Anspruch auf Wiederherstellung ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 7 Abs. 4
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Nachbarwiderspruch, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Zum Regelungsinhalt einer als "Tekturgenehmigung" bezeichneten Genehmigung, Grundstücksteilung, Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinn ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tekturbaugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1562
  • BauR 2009, 1527
  • BayVBl 2007, 696
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 15 CS 06.3367
    Eine Ausnahme hiervon ist nur geboten, wenn andernfalls die Gefahr entstünde, dass der Sinn dieser Begrenzungen handgreiflich verfehlt würde (vgl. zum Bauplanungsrecht BVerwG vom 19.9.2002 NVwZ 2003, 478/480; Kraft in Schlichter/Stich/Driehaus/Paetow, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 3. Aufl. 2002, RdNr. 4 zu § 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2007 - 15 CS 06.3367
    Mit dem Bescheid vom 13. Juli 2006 hatte das Landratsamt ein Vorhaben, das nach den Bauvorlagen (vgl. insoweit BVerwG vom 21.8.1991 NVwZ-RR 1992, 345) auch die Herstellung einer Garage im östlichen Bereich der Scheune umfasst, baurechtlich genehmigt.
  • VG München, 25.05.2016 - M 9 SN 16.179

    Vereinbarkeit einer Garage mit dem Gebot der Rücksichtnahme

    Diese für den Antragsteller günstige Sichtweise folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach in vergleichbaren Konstellationen weitere isoliert gegen die Tektur gerichtete Anträge als unzulässig angesehen bzw. abgelehnt wurden (BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 15 CS 06.3367 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 17.3.2009 - 7 B 1768/08).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Tektur, die ausschließlich Änderungen am Haus 2 vorsieht, nur einen abgegrenzten Teil des ursprünglichen Vorhabens - Neubau von 2 Einfamilienhäusern - betrifft und damit keine erneute vollumfängliche Genehmigung des Gesamtvorhabens darstellt (BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 15 CS 06.3367 - juris Rn. 16).

    Weiter beinhaltet die ausdrücklich als solche bezeichnete Tektur, für die die Genehmigungsbehörde auch nur Kosten nach dem Tarif einer Änderungsgenehmigung erhoben hat, die Festlegung, dass die Auflagen, Hinweise und Revisionen der ursprünglichen Baugenehmigung weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen, was ebenfalls für einen akzessorischen Charakter spricht (vgl. zu diesen Kriterien BayVGH, U.v. 22.3.1984 - Nr. 2 B 82 A.301 - BayVBl 1984, 596; B.v. 13.2.2007 - 15 CS 06.3367 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 2 ZB 17.1309

    Baurechtliche Nachbarklage: Abstandsfläche und Höhenkoten als Referenzpunkte

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens allein die von der Beigeladenen eingereichten Planunterlagen maßgebend sind (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2007 - 15 CS 06.3367 - BayVBl 2007, 696; B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2327 - juris; B.v. 20.1.2011 - 15 ZB 08.2778 - juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 15 B 08.2180

    Nachbarklage; Abstandsfläche; Außentreppe; Vorbau; Bauteil; Unterordnung

    Der Bescheid vom 2. Oktober 2006 ist ein Tekturbescheid, dessen Regelungswirkung sich in einer bloßen Änderung der Genehmigung vom 16. Januar 2004 erschöpft; er gibt nicht etwa isoliert und unabhängig von dem durch den Bescheid vom 16. Januar 2004 geregelten Vorhaben ein anderes Vorhaben (die Außentreppe) zur Ausführung frei (vgl. Beschluss des Senats vom 13.2.2007 BauR 2007, 1562 = BayVBl 2007, 696).
  • OVG Sachsen, 05.10.2007 - 1 BS 215/07

    Änderungsgenehmigung; Neue Sach- und Rechtslage; Beschwerdebegründungsfrist;

    Ihr kommt kein selbständiger, das Vorhaben des Beigeladenen legalisierender Charakter zu (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.2.2007, BauR 2007, 1562).
  • VGH Bayern, 22.02.2008 - 15 ZB 07.1141

    Antrag auf Zulassung der Berufung; (unzulässige) Anfechtung der

    Ein gerichtliches Eilverfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung i.d.F. des Tekturbescheids hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 13.2.2007 Az. 15 CS 06.3367).
  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 15 ZB 08.2728

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Baugenehmigung im Geltungsbereich einer

    Für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens sind allein die von der Klägerin mit Bauantrag vom 23. Januar 2006 eingereichten Planunterlagen maßgebend (vgl. hierzu auch BayVGH vom 13.2.2007 BayVBl 2007, 696; vom 6.11.2008 Az. 14 ZB 08.2327 RdNr. 5).
  • VG Augsburg, 18.01.2008 - Au 4 S 07.1652

    Erfolgloser Nachbarantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen

    Bei diesem Bescheid handelt es sich tatsächlich um eine nachträgliche Änderungsgenehmigung und nicht um eine Tektur, da die Änderungen im Verhältnis zur ursprünglichen Baugenehmigung vom 24. August 2006, die die Antragsteller nicht angefochten haben, bereits ausgeführt wurden (vgl. Simon/Busse, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung, Art. 72 RdNr. 11; a.A. wohl BayVGH vom 13.2.2007 Az. 15 CS 06.3367 BayVBl. 2007, 696).
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